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„Querdenker“ wehren sich vor Gericht gegen Demo-Verbot

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Der Veranstalter der für Samstag in Dresden geplanten „Querdenken“-Demonstration wehrt sich juristisch gegen das von der Stadt verhängte Versammlungsverbot. Ein entsprechender Eilantrag ging am Freitagvormittag am Verwaltungsgericht Dresden ein, teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage mit. Veranstalter Marcus Fuchs, der die Versammlung angemeldet hatte, begründete das lange Zögern mit der umfangreichen Begründung, die die Stadt als Versammlungsbehörde vorgelegt hatte.

Dresden hatte am Dienstag die „Querdenken“-Kundgebung verboten und am Donnerstag auch weitere Demonstrationen im Kontext der Kritiker von Corona-Maßnahmen untersagt. Zur Begründung verwies die Stadt auf die Pandemie-Lage und die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Erfahrungen vergangener Demonstrationen zeigten, dass seitens der „Querdenker“ weder Abstandsgebote eingehalten noch die Maskenpflicht befolgt werde. Deshalb bleibe nur das Verbot.

Sollte das Dresdner Verwaltungsgericht das Verbot bestätigen, könnte der Veranstalter das Oberverwaltungsgericht in Bautzen um eine Entscheidung bemühen. Die Polizei bereitet sich ungeachtet von Gerichtsentscheidungen auf einen Großeinsatz vor.