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Prozess um Macheten-Mann muss vors Landgericht

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Der Fall des Freiberger „Macheten-Mannes“ geht überra­schend vom Amtsge­richt an das Chemnitzer Landge­richt. Hinter­grund ist ein rechts­kräf­tiges Urteil aus Berlin, das erst gestern bekannt wurde. Der 23-Jährige Algerier war im Februar in Berlin zu vier Jahren Haft wegen Diebstahls mit Waffen verur­teilt worden. Da die Straf­taten zeitlich eng beiein­ander lägen, sei zwingend eine Gesamt­strafe zu bilden, so die Staats­an­walt­schaft. Das Amtsge­richt kann aber maximal eine Strafe von vier Jahren ausspre­chen - darum ist es jetzt nicht mehr zuständig. Der Angeklagte soll Verkäu­fe­rinnen eines Super­marktes in Freiberg mit einer Machete bedroht haben.