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Prozeß um Brandstiftung in Freiberger Disko unterbrochen

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Der Prozeß um den Brand­an­schlag auf die Freiberger Disko­thek „Absolom“ ist gleich am ersten Verhand­lungstag unter­bro­chen worden. Die Vertei­diger der beiden Angeklagten, die das Feuer in Auftrag gegeben haben sollen, stellten Befan­gen­heits­an­träge gegen einen der Richter am Chemnitzer Landge­richt. Dieser sei vorein­ge­nommen und habe sich bereits eine abschlie­ßende Meinung gebildet, hieß es zur Begrün­dung. Zudem erklärten die Vertei­diger, es gebe keinerlei Beweise gegen ihre Mandanten. Die Anklage sei ledig­lich aufgrund von Falsch­aus­sagen der schon im Februar verur­teilten Brand­stifter zu stande gekommen. Deren Aussagen seien aber äußert zweifel­haft. Vor Gericht stehen zwei Männer, die den Großbrand in der Disko­thek "Absolom" in Auftrag gegeben haben sollen. Das Chemnitzer Landge­richt will die Anträge der Vertei­di­gung prüfen und Ende August weiter­ver­han­deln. Dann soll auch die Ankla­ge­schrift verlesen werden.