Prozeß um Brandstiftung in Freiberger Disko unterbrochen
Der Prozeß um den Brandanschlag auf die Freiberger Diskothek „Absolom“ ist gleich am ersten Verhandlungstag unterbrochen worden. Die Verteidiger der beiden Angeklagten, die das Feuer in Auftrag gegeben haben sollen, stellten Befangenheitsanträge gegen einen der Richter am Chemnitzer Landgericht. Dieser sei voreingenommen und habe sich bereits eine abschließende Meinung gebildet, hieß es zur Begründung. Zudem erklärten die Verteidiger, es gebe keinerlei Beweise gegen ihre Mandanten. Die Anklage sei lediglich aufgrund von Falschaussagen der schon im Februar verurteilten Brandstifter zu stande gekommen. Deren Aussagen seien aber äußert zweifelhaft. Vor Gericht stehen zwei Männer, die den Großbrand in der Diskothek "Absolom" in Auftrag gegeben haben sollen. Das Chemnitzer Landgericht will die Anträge der Verteidigung prüfen und Ende August weiterverhandeln. Dann soll auch die Anklageschrift verlesen werden.