Prozess um Ausschreitungen in Chemnitz 2018: Verfahren gegen drei Angeklagte eingestellt
Im Prozess um die Ausschreitungen am Rande des Chemnitzer Stadtfestes 2018 hat das Landgericht Chemnitz das Verfahren gegen drei Angeklagte am Freitag vorläufig eingestellt. Allerdings unter Auflagen - sie müssen jeweils 1000 Euro zahlen.
Opferverbände sprachen von einem Skandal. „Die Einstellungen zeigen dramatisch, wie der Rechtsstaat Betroffene rechter Gewalt in Sachsen im Stich lässt“, sagte Heike Kleffner vom Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt der Deutschen Presse-Agentur.
Das Vorgehen sei von der Generalstaatsanwaltschaft angeregt worden, hieß es vom Landgericht Chemnitz. Die Männer aus Niedersachsen und Sachsen hätten zuvor über ihre Anwälte eine Erklärung abgegeben. „Die Angeklagten haben diesem Vorgehen aus Opportunitätsgründen zugestimmt“, betonte Rechtsanwalt Martin Voß, der einen der Angeklagten vertrat. Dies sei aber nicht als Geständnis anzusehen.
Der Prozess hatte im Dezember schleppend begonnen. Von ursprünglich neun Angeklagten waren noch sechs verblieben und zwei erschienen nicht zur Verhandlung, darunter ein bekannter Neonazi-Blogger aus Dortmund. Ihre Verfahren wurden abgetrennt. Gegen einen weiteren Mann war das Verfahren später vorläufig eingestellt worden, so dass zuletzt nur noch gegen drei Männer verhandelt wurde.
Der Fall reicht zurück in den Spätsommer 2018. Nach dem gewaltsamen Tod eines Deutschen im Streit mit Asylbewerbern war es damals in Chemnitz zu Demonstrationen und Ausschreitungen gekommen, zu denen Rechtsextreme aus dem ganzen Bundesgebiet anreisten. So auch bei einem sogenannten Trauermarsch von AfD, Pegida und Pro Chemnitz.
Zum Prozessauftakt hatte die Generalstaatsanwaltschaft den Männern vorgeworfen, im Anschluss in einer Gruppe von zeitweise mehr als 30 Beteiligten durch die Stadt gezogen zu sein, um Gegendemonstranten einzuschüchtern. Dabei hätten sie Gegner eingekreist und mit Fäusten ins Gesicht geschlagen. Die Angreifer sollen „Adolf Hitler unser Führer“, „Deutschlandverräter“ und „Scheiß Zecken“ gerufen haben. Ein Mann, den sie als Migrant identifizierten, sei durch einen Park verfolgt worden. Auch eine aus Hessen angereiste Gruppe von Sozialdemokraten und SPD-Sympathisanten war attackiert worden.
Die Anklage lautete auf Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung in elf Fällen. Eigentlich waren Verhandlungstermine bis Ende Januar geplant. Es war das erste von drei am Landgericht anhängigen Verfahren zu jenen Angriffen am 1. September 2018. (mit dpa)