Update: Allgemeinverfügung zum Böllerverbot
Die Stadt erlässt eine Allgemeinverfügung und verbietet damit ganztägig am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen. Das Verbot gilt stadtweit auf allen öffentlichen und privaten Flächen, so die Stadt. Verboten sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 und höher nach dem Sprengstoffrecht. Das bedeutet, das an den genannten Tagen Böller, Raketen und ähnliches Feuerwerk weder mitgeführt noch abgebrannt werden dürfen.
Oberbürgermeister Dirk Hilbert sagt: „Eigentlich sollte es nicht Aufgabe des Staates sein, den Bürgerinnen und Bürger Vorschriften beim Feiern zu machen. Allerdings befinden wir uns gerade hier in Sachsen derzeit in einer Sondersituation. Böller und Raketen lassen uns schnell die Kontaktbeschränkungen vergessen und erhöhen die Gefahr von Verletzungen. Fakt ist aber eins: Unsere Kliniken und Krankenhäuser sind an der Belastungsgrenze und wir müssen verhindern, dass Notfälle durch Pyrotechnik die Situation weiter verschlimmern. Mit dieser Allgemeinverfügung gilt eine klare und unmissverständliche Regelung mit der sich alle Debatten über “Alt-Böller„ und Einkäufe in Polen oder Tschechien erübrigen.“
Wenige Tage vor dem Jahreswechsel sind die Regelungen zum privaten Silvesterfeuerwerk in Sachsens Städten uneinheitlich geregelt. Auch in Leipzig läuft es auf eine Regelung wie in Dresden hinaus. Chemnitz will sich mit anderen Städten absprechen. In Zwickau ist nach Angaben eines Stadtsprechers keine Böllerverbotszone geplant.
In Görlitz ist auf vier Straßen und der Altstadtbrücke in Görlitz zu Silvester von 22.00 Uhr an bis zum Neujahrstag 02.00 Uhr das Abbrennen von Pyrotechnik verboten. Die aktuelle sächsische Corona-Schutz-Verordnung verbietet nur den Feuerwerksverkauf.
Die aktuelle sächsische Corona-Schutzverordnung verbietet nur den Feuerwerksverkauf.