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Polizist wegen Körperverletzung im Amt verurteilt

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Wegen Körper­ver­let­zung im Amt ist ein Chemnitzer Bereit­schafts­po­li­zist zu einer Geldstrafe verur­teilt worden. Der 28-jährige Beamte muss 8.500 Euro zahlen. Er hatte im September letzten Jahres im Stadt­hal­len­park einen Mann geschlagen, der sich einer Perso­nen­kon­trolle entziehen wollte. Der 35-Jährige, der mit mehreren Party­gän­gern aus dem Flower­power kam, sollte von einer Polizei­streife kontrol­liert werden, nachdem eine Glasfla­sche zu Bruch gegangen war. Der Chemnitzer hatte aber keinen Ausweis dabei, daraufhin wollten die Beamten den Mann durch­su­chen. Er wehrte sich, es kam zum Handge­menge. Dabei schlug der Polizist laut Amtsge­richt mehrfach auf den 35-Jährigen ein. Die Staats­an­walt­schaft sah gefähr­liche Körper­ver­let­zung im Amt und hatte eine elfmo­na­tige Bewäh­rungs­strafe für den Angeklagten gefor­dert, die Vertei­di­gung plädierte auf Freispruch. Am Ende wurde der Beamte zu 130 Tages­sätzen von je 65 Euro verur­teilt. Gegen denselben Polizisten läuft derzeit auch noch ein anderes Verfahren der Chemnitzer Staats­an­walt­schaft: er soll bei einer Anti-Cegida-Demo im Februar einem Teilnehmer einen Faust­schlag verpasst haben. Wann der Fall vor Gericht verhan­delt wird, steht noch nicht fest.