Polizeischutz für Gerichtsvollzieher im Freistaat
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Das Leben von Sachsens Gerichtsvollziehern soll sicherer werden. Der Landtag hat dazu eine Änderung des Justizgesetzes beschlossen. Demnach dürfen Gerichtsvollzieher künftig beispielsweise vor Wohnungsräumungen bei der Polizei nachfragen, wie gefährlich der Mieter ist. Sollte er schon auffällig geworden sein, können sie Polizeiunterstützung anfordern. Hintergrund: Im vergangenen Jahr wurden in Sachsen 16 Mal Gerichtsvollzieher angegriffen. In drei Fällen sind die Täter mit Waffen auf die Justizbeamten losgegangen.