Ortsumgehung Flöha: Pläne sind rechtmäßig
Die Pläne für das letzte Teilstück der Ortsumgehung Flöha sind rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Gegen das Vorhaben hatten zwei Naturschutzverbände geklagt. Sie befürchteten Verstöße gegen den Biotop- und Artenschutz sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt. Das Gericht wies die Einwände zurück.
Straßenbau bleibt gestoppt
Trotz der Entscheidung darf der Bau noch nicht beginnen. Eine offene Frage bleibt: Es muss geprüft werden, ob die Einleitung von Straßenabwässern in die Zschopau die Wasserqualität beeinträchtigen könnte. Diese Prüfung muss nachgeholt werden, bevor die Arbeiten starten können.
Großprojekt mit Brückenbau
Das Vorhaben umfasst ein rund 1,7 Kilometer langes Teilstück, das das Flöhatal überquert. Herzstück des Projekts ist eine 600 Meter lange Brücke. (mit dpa)