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Ohr-Tunnel zu groß - Bewerber für sächsischen Justizvollzugsdienst abgelehnt

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 Wegen ihrer Tätowierungen und ihres Ohrschmucks sind im vergangenen Jahr sechs Bewerber für den sächsischen Justizvollzugsdienst abgelehnt worden. Eine persönliche Eignung war nicht gegeben, so das Justizministerium auf eine parlamentarische Anfrage. Nachgefragt hatte der Landtagsabgeordneten der Linke, Rico Gebhardt. 

Sichtbare Tätowierungen sind zwar grundsätzlich erlaubt, sie müssen sich aber in Grenzen halten.  Die Abgelehnten hatten zu große Tattoos. Sie könnten – so das Ministerium wörtlich – „erhebliche Furcht bzw. Angst auslösen“.  Eine Bewerberin und ein Bewerber fielen wegen ihres üppigen Ohrschmucks durch. Sie trugen sogenannte Ohr-Tunnel mit mehr als 20 Millimetern Durchmesser.