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Notbetreuung für Kinder wird ab nächster Woche erweitert

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In Sachsen gibt es künftig weniger Einschränkungen bei der Notbetreuung von Kindern. Ab Dienstag nach Pfingsten haben alle Eltern, die arbeiten gehen und ihr Kind nicht anderweitig betreuen lassen können, Anspruch auf eine Notbetreuung. Das hat das Kultusministerium mitgeteilt.

Eine Zugehörig zu einer Berufsgruppe ist nicht mehr erforderlich. Ausreichend ist dann eine selbst verfasste schriftliche Erklärung, in der steht, dass eine Betreuung des Kindes berufsbedingt nicht möglich ist. Bereits vorliegende Nachweise behalten ihre Gültigkeit.

Notbetreuung in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen finden in den Landkreisen statt, wo der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen noch nicht unter 165 lag (aktuell betrifft das den Erzgebirgskreis und Mittelsachsen) sowie in den Grundschulen, wo Wechselbetrieb (Inzidenz zwischen 100 und 165) stattfindet.