++ EIL ++

Neun Jahre Haft für Totschlag an der eigenen Mutter

Zuletzt aktualisiert:

Der Mann, der in Aue seine eigene Mutter ersto­chen hat, muss neun Jahre wegen Totschlags hinter Gitter. Das Landge­richt Chemnitz sah es als erwiesen an, dass der 46-Jährige im März seine pflege­be­dürf­tige Mutter mit 52 Messer­sti­chen getötet hat. Dabei habe es sich um einen unvor­stell­baren Gewaltakt im Affekt gehan­delt, urteilten die Richter. Zuvor war der Sehbe­hin­derte auf eine Pflege­dienst­mit­ar­bei­terin losge­gangen, die seine Mutter versorgen wollte. Der Mann hatte die Tat gestanden. Die Vertei­di­gung hatte eine Freiheits­strafe von sechs­ein­halb Jahren als ausrei­chend erachtet, die Staats­an­walt­schaft zehn Jahre Haft verlangt.