Neun Jahre Haft für Totschlag an der eigenen Mutter
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Der Mann, der in Aue seine eigene Mutter erstochen hat, muss neun Jahre wegen Totschlags hinter Gitter. Das Landgericht Chemnitz sah es als erwiesen an, dass der 46-Jährige im März seine pflegebedürftige Mutter mit 52 Messerstichen getötet hat. Dabei habe es sich um einen unvorstellbaren Gewaltakt im Affekt gehandelt, urteilten die Richter. Zuvor war der Sehbehinderte auf eine Pflegedienstmitarbeiterin losgegangen, die seine Mutter versorgen wollte. Der Mann hatte die Tat gestanden. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren als ausreichend erachtet, die Staatsanwaltschaft zehn Jahre Haft verlangt.