Neue Woche startet mit weiteren Lockerungen
Ab Montag gilt in der Corona-Krise eine neue Rechtsverordnung für den Freistaat. Damit treten auch bei uns in Chemnitz weitreichende Lockerungen in Kraft. Geschäfte und Einkaufszentren dürfen jetzt wieder öffnen, ebenso wie Frisöre und Kosmetikstudios.
Größere Ladengeschäfte dürfen öffnen, wenn sie ihre Verkaufsflächen auf 800 Quadratmeter begrenzen. Auch Möbelhäuser können - unabhängig von ihrer Größe - wieder öffnen. Einkaufszentren müssen vor der Öffnung Konzepte vorlegen und mit dem Gesundheitsamt abstimmen. Überall gelten aber strenge Hygieneregeln und der vorgeschriebene Mindestabstand.
Auch der Tierpark, das Wildgatter und der Botanische Garten machen wieder auf. Die Kunstsammlungen und die Stadtbibliothek können auch wieder besucht werden. Außerdem werden bei Sportanlagen die Außenflächen geöffnet.
Bei Kontakten gibt es eine Neuerung: Ab Montag darf man sich in Sachsen mit Menschen aus dem eigenen Haushalt, dem Partner oder der Partnerin sowie mit einem weiteren Menschen und dessen Partner oder Partnerin draußen treffen. Davor war es nur erlaubt, sich mit den Leuten aus dem Haushalt oder einer weiteren Person zu treffen. Eine Familie oder Wohngemeinschaft darf also draußen ein Paar treffen. Zu anderen Leuten muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern gehalten werden. Die Menschen sind weiter aufgefordert, auf Besuche von Verwandten zu verzichten.