Neue Corona-Regeln in Chemnitz ab 8. März
In Sachsen gilt ab Montag eine neue Corona-Schutzverordnung mit stufenweisen Lockerungen. Buchhandlungen, Garten- und Baumärkte dürfen damit wieder regulär öffnen. Andere Geschäfte dürfen Kunden empfangen, wenn sie „Click & Meet“ anbieten, also mit den Kunden vorher einen Termin vereinbaren. Außerdem dürfen sich jetzt wieder Angehörige aus zwei Haushalten treffen.
Am Mittwoch öffnen die Förderschulen im Freistaat, die weiterführenden Schulen sollen nächste Woche folgen. Gute Nachrichte gibt es auch für Autofahrer: sie müssen, wenn sie mit Insassen unterwegs sind, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, keine Maske mehr tragen. Die Insassen aber schon.
Auch Chemnitz lockert ab Montag die Beschränkungen: mobile Imbissstände werden wieder zugelassen. Das Ordnungsamt achtet aber darauf, dass es dort nicht zu großen Menschenansammlungen kommt. Die Speisen dürfen nur zum Mitnehmen verkauft werden, der Verzehr vor Ort bleibt untersagt.
Mit einer neuen Allgemeinverfügung erlaubt die Stadt das Öffnen von bisher geschlossenen Läden des Groß- und Einzelhandels und Betrieben der körpernahen Dienstleistungen. Für Geschäfte gilt dabei die Beschränkung für höchstens eine Kundin oder einen Kunden pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum und Dokumentation der Kontaktnachverfolgung. Unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
Sport wird alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen zugelassen.
Ab dem 15. März 2021 können der Botanische Garten, der Tierpark und das Wildgatter sowie Museen, Galerien und Gedenkstätten jeweils mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung wieder öffnen und der Einzelunterricht an Musikschulen wird zugelassen. Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen oder der Stadt Chemnitz an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, werden die Lockerungen wieder aufgehoben.
Alle Informationen und der Link zur Allgemeinverfügung: www.chemnitz.de/coronavirus