Neue Betrugsmasche im Zusammenhang mit Mindestlohngesetz
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Betrüger versuchen bei Unternehmen in unserer Region mit einer neuen Masche Kasse zu machen. Wie die Industrie- und Handelskammer mitteilte, nutzen die Gauner die Unsicherheit in Zusammenhang mit dem neuen Mindestlohngesetzt aus. Sie werfen den Firmen in einem behördenähnlichen Schreiben einen Verstoß vor und fordern eine Strafzahlung von 550 Euro. Ansonsten drohe eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Als Absender wird eine Mindestlohnzentrale genannt. Die IHK warnt davor, zu bezahlen - diese Zentrale existiert nicht.