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Nach Bustragödie Haftbefehl gegen Busfahrer abgelehnt

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Auslöser für das schwere Busun­glück auf der A4 bei Dresden soll Übermü­dung des Busfah­rers gewesen sein. Das Amtsge­richt lehnte einen Haftbe­fehl gegen den 44-Jährigen wegen fahrläs­siger Tötung aller­dings ab – es bestehe keine Flucht­ge­fahr, so die Begrün­dung. Beim dem Unglück starben in der Nacht zum Samstag mindes­tens zehn Menschen, 69 wurden verletzt. Der polni­sche Doppel­de­cker-Bus war auf einen anderen Reisebus aufge­fahren und hatte die Mittel­leit­planke durch­bro­chen. Auf der Gegen­fahr­bahn krachte er in einen polni­schen Kleinbus und stürzte eine Böschung hinab.