Nach Bustragödie Haftbefehl gegen Busfahrer abgelehnt
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Auslöser für das schwere Busunglück auf der A4 bei Dresden soll Übermüdung des Busfahrers gewesen sein. Das Amtsgericht lehnte einen Haftbefehl gegen den 44-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung allerdings ab – es bestehe keine Fluchtgefahr, so die Begründung. Beim dem Unglück starben in der Nacht zum Samstag mindestens zehn Menschen, 69 wurden verletzt. Der polnische Doppeldecker-Bus war auf einen anderen Reisebus aufgefahren und hatte die Mittelleitplanke durchbrochen. Auf der Gegenfahrbahn krachte er in einen polnischen Kleinbus und stürzte eine Böschung hinab.