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Nach AfD-Antrag im Kreistag: Diskussionen um Abschaffung des Ausländerbeauftragten

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Der Kreistagsbeschluss zur Abschaffung der Stelle der Ausländerbeauftragten im Landkreis Bautzen sorgt aktuell für jede Menge Zündstoff. Auf ihrer ersten Sitzung hatten die Kreisräte der Abschaffung des Postens auf Antrag der AfD mehrheitlich zugestimmt. Das Sächsische Sozialministerium hält diesen Beschluss für unzulässig und hatte sich dabei auf das neue Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz berufen. Demnach müsse die Stelle hauptamtlich besetzt werden, heißt es. 

Das Landratsamt widerspricht dieser Darstellung. Aus Sicht des Landkreises formuliere das Gesetz keine Verpflichtung, sondern überlasse die Entscheidung dem Kreistag, heißt es in einer am Freitag verbreiteten Mitteilung der Kreisverwaltung.  „Uns liegen diesbezüglich keine weitergehenden Mitteilungen oder Weisungen seitens des Ministeriums vor“, erklärte Landrat Udo Witschas. Auch in Bezug auf den Kreistagsbeschluss gebe es bislang keine offizielle Reaktion.

„Uns liegen diesbezüglich keine weitergehenden Mitteilungen oder Weisungen seitens des Ministeriums vor“, so Landrat Udo Witschas. „Die Arbeitsweise des Ministeriums verwundert mich sehr, wenn für ein Gesetz, das seit Mai gilt, Monate später die notwendige Kommunalintegrationsarbeitsverordnung noch nicht beschlossen ist und damit in wesentlichen Fragen die Landkreise im Unklaren gelassen werden.“, schildert der CDU-Politiker. 

Die AfD hatte bei dem Antrag ihrerseits auf eine Änderung in der Sächsischen Landkreisordnung verwiesen, wonach ein Ausländerbeauftragter nicht mehr vorgesehen sei. Wenn dieser Posten gewünscht würde, dann müsse ihn der Freistaat auch bezahlen, argumentierte die Fraktion. Aus Kostengründen solle die Stelle daher abgeschafft werden.

Das Ministerium in Dresden widerspricht dieser Ansicht. Es handle sich um „Soll-Vorschriften“. Eine Abweichung von der Besetzung der Stelle sei nur in Ausnahmefällen möglich. 

Durch die Stelle der Ausländerbeauftragten im Kreis Bautzen erhalten Migranten und Zugezogene einen Ansprechpartner in der Kreisverwaltung. So sollen u.a. offene Fragen geklärt und Hilfe in Diskriminierungsfällen angeboten werden.