Mitläufer von „Revolution Chemnitz“ demnächst vor Gericht
Nach dem Prozess gegen die rechte Terror-Gruppe „Revolution Chemnitz“ müssen sich ab Ende Mai auch mehrere Mitläufer vor Gericht verantworten. Die sechs Männer sollen an den Überfällen auf der Schloßteichinsel im September 2018 beteiligt gewesen sein.
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihn vor, Besucher bedroht und verletzt zu haben. Dabei waren die Angeklagten mit Bierflaschen und Quarzhandschuhen bewaffnet. Für den Prozess am Chemnitzer Amtsgericht sind bis Mitte Juli elf Verhandlungstage angesetzt.
Die Mitglieder von „Revolution Chemnitz“ waren im März zu Freiheitsstrafen von bis zu fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Die Richter sahen bei allen Beschuldigten die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als erwiesen an - nur beim Rädelsführer auch die ebenfalls angeklagte Gründung einer solchen. Fünf der Männer wurden zudem wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt und einer wegen Körperverletzung. Drei der Angeklagten kamen vorerst unter Auflagen frei.
Die Urteile gegen die Mitglieder der rechtsextremen Terror-Vereinigung sollen vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Alle acht Angeklagten haben Revision eingelegt. Bis zu einer Entscheidung wird es allerdings einige Zeit dauern.