Milderes Urteil für Todesmutter von Bernsbach
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Im Revisionsprozess gegen die Todesmutter von Bernsbach hat das Chemnitzer Landgericht seine im letzten Jahr verhängte Strafe nach unten korrigiert. Obwohl die 19-Jährige ihr Kind umgebracht hat, muss sie nur für drei Jahre hinter Gitter. Ursprünglich war sie zu vier Jahren verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hielt die Strafe aber für zu hart und hob sie wieder auf. In dem neuen Urteil wurde die verminderte Schuldfähigkeit der Angeklagten berücksichtigt, so Gerichtssprecher Thomas Mrodzinsky. Die junge Frau hatte im Mai 2008 ihr Neugeborenes getötet und in den Müll geworfen. Die Leiche war in einer Abfall-Sortieranlage gefunden worden.
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