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Milderes Urteil für Todesmutter von Bernsbach

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Im Revisi­ons­pro­zess gegen die Todes­mutter von Berns­bach hat das Chemnitzer Landge­richt seine im letzten Jahr verhängte Strafe nach unten korri­giert. Obwohl die 19-Jährige ihr Kind umgebracht hat, muss sie nur für drei Jahre hinter Gitter. Ursprüng­lich war sie zu vier Jahren verur­teilt worden. Der Bundes­ge­richtshof hielt die Strafe aber für zu hart und hob sie wieder auf. In dem neuen Urteil wurde die vermin­derte Schuld­fä­hig­keit der Angeklagten berück­sich­tigt, so Gerichts­spre­cher Thomas Mrodzinsky. Die junge Frau hatte im Mai 2008 ihr Neuge­bo­renes getötet und in den Müll geworfen. Die Leiche war in einer Abfall-Sortier­an­lage gefunden worden.

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