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Mildere Strafe für Todesschützen von Seifersbach

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Im Berufungs­pro­zess gegen den Todes­schützen von Seifers­bach bei Rossau hat das Landge­richt die Strafe abgemil­dert. Statt lebens­läng­lich muss der 55-Jährige wegen Totschlags nur noch für 15 Jahre hinter Gitter. Der Mann hatte 2014 seine Ehefrau hinter­rücks erschossen, weil sie sich von ihm trennen wollte. Die beson­dere Schwere der Schuld ließ sich nicht nachweisen. Deshalb müsse im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden, so die Richter.