Mildere Strafe für Todesschützen von Seifersbach
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Im Berufungsprozess gegen den Todesschützen von Seifersbach bei Rossau hat das Landgericht die Strafe abgemildert. Statt lebenslänglich muss der 55-Jährige wegen Totschlags nur noch für 15 Jahre hinter Gitter. Der Mann hatte 2014 seine Ehefrau hinterrücks erschossen, weil sie sich von ihm trennen wollte. Die besondere Schwere der Schuld ließ sich nicht nachweisen. Deshalb müsse im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden, so die Richter.