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Messerstecher muss für zweieinhalb Jahre hinter Gitter

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Wegen gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung hat das Landge­richt einen 20-jährigen Afghanen zu zweiein­halb Jahren Jugend­haft verur­teilt. Der Mann hatte im Dezember im Asylbe­wer­ber­heim Alten­dorf einen 39 Jahre alten Libyer mit einem Messer nieder­ge­sto­chen - das Opfer wurde durch eine Notope­ra­tion gerettet. Weil der genaue Tather­gang nicht geklärt werden konnte, ließ das Gericht die ursprüng­liche Anklage wegen versuchten Totschlags fallen. Dem Afghanen droht nach dem Urteil die Abschie­bung in seine Heimat.