Messerstecher muss für zweieinhalb Jahre hinter Gitter
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Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht einen 20-jährigen Afghanen zu zweieinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt. Der Mann hatte im Dezember im Asylbewerberheim Altendorf einen 39 Jahre alten Libyer mit einem Messer niedergestochen - das Opfer wurde durch eine Notoperation gerettet. Weil der genaue Tathergang nicht geklärt werden konnte, ließ das Gericht die ursprüngliche Anklage wegen versuchten Totschlags fallen. Dem Afghanen droht nach dem Urteil die Abschiebung in seine Heimat.