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Mehr Geld für Familien mit kleinen Einkommen

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Die Familienkasse Sachsen rät Eltern mit kleinen Einkommen mögliche Ansprüche auf Familienleistungen zu prüfen. Viele Leistungen sind oft gar nicht bekannt. Wie Sylvio Herzog, Leiter der Familienkasse Sachsen sagte, rechnen einige gar nicht damit, dass sie Ansprüche haben. Wer Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, hat grundsätzlich Anspruch auf Leistungen aus Bildung und Teilhabe, zum Beispiel für Schulausflüge, Schulbedarf oder Mittagsverpflegung.

Im November 2021 bezogen mehr als 16.800 Familien in Sachsen den Kinderzuschlag. Der Höchstbetrag dafür steigt zum 1. Januar 2022 um vier Euro auf 209 Euro pro Kind und Monat. Ob sich ein Antrag lohnt, können Sie mit den KiZ-Lotsen unter www.kinderzuschlag.de prüfen. Alle Informationen gibt es auch den Seiten der Familienkasse und dem Familienportal der Bundesregierung.