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Maskenpflicht gilt auch in Fußgängerzonen

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In Chemnitz gilt die Maskenpflicht nicht nur in Geschäften und auf dem Wochenmarkt. Sie wurde mit Inkrafttreten der neuen sächsischen Corona-Verordnung auf alle Fußgängerzonen ausgeweitet. Wie Rathaussprecher Matthias Nowak sagte, betrifft das neben dem Markt unter anderem auch den Rosenhof und die Innere Klosterstraße. In den nächsten Tagen sollen weitere Schilder aufgestellt werden, die die Passanten auf die Maskenpflicht hinweisen. Außerdem ist auf der Homepage der Stadt eine Übersichtskarte geplant, die die Geltungsbereiche zeigt.

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Stadtsprecher Matthias Nowak erklärt die neue Regelung: