Maskenpflicht ab Montag in Sachsen im ÖPNV und Handel
Sachsens Regierung sieht Fortschritte im Kampf gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie und lockert die Beschränkungen des Lebens vorsichtig. Ab Montag beginnt für Abschlussklassen die Schule, auch kleinere Geschäfte dürfen öffnen und Gottesdienste sind in begrenztem Rahmen erlaubt. In Bus und Bahn jedoch gilt künftig Maskenpflicht.
„Die Anstrengungen der vergangenen Wochen haben sich gelohnt, die Infektionszahlen gehen nach unten“, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) am Freitag in Dresden bei der Vorstellung der vom Kabinett beschlossenen neuen Corona-Schutz-Verordnung, die Lockerungen im Alltag enthält - und eine Verschärfung. Sie löst die alten Regelungen ab, tritt am kommenden Montag 0.00 Uhr in Kraft und gilt bis zum 3. Mai.
„Nach wie vor gilt: Das Aufeinandertreffen von Menschen, von vielen Menschen über längere Zeit auf engem Raum, müssen wir vermeiden“, so Kretschmer. Am 30. April soll Bilanz gezogen und über weitere Schritte entschieden werden. Erarbeitet werde eine mittelfristige Perspektive, nach dem 4. Mai sei etwa für Friseure und Kosmetiker, Zoos und Tierparks vieles wieder möglich - aber nur bei entsprechendem Schutz. Auch der Gastronomie machte er Hoffnungen.
Bund und Länder hatten sich am vergangenen Mittwoch über eine Lockerung der bisherigen Vorgaben in einzelnen Bereichen verständigt. Konkret müssen das die Länder umsetzen. Eine völlige Aufhebung aller Beschränkungen und Schließungen wurde als verfrüht verworfen, um das Infektionsrisiko nicht wieder zu erhöhen.
- MASKEN: Für den öffentlichen Nahverkehr sowie für den Einzelhandel gilt ab Montag eine Maskenpflicht. Zur Abdeckung von Nase und Mund müsse es keine teure FFP2-Maske sein, es reichten auch ein einfaches Tuch oder ein Schal, sagte Kretschmer. Der Freistaat ist das erste Bundesland, das diese Maßnahme anordnet. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zeigte sich gelassen über diesen Alleingang Sachsens: Man habe sich mit den Ländern auf ein Maskengebot geeinigt. „Dass es jetzt einzelne Abweichungen gibt, das haben wir in einigen Städten schon gesehen, ist immer Teil der föderalen Debatte.“
- AUSGANGSBESCHRÄNKUNG: Sie wird durch eine Kontaktbeschränkung ersetzt. Damit können Menschen das Haus wieder ohne triftigen Grund verlassen. Auch die 15 Kilometer-Grenze ist damit hinfällig, sagte Kretschmer. Touristische Ausflüge in die nähere Umgebung wie die Sächsische Schweiz sind wieder möglich - mit Menschen aus dem eigenen Hausstand und nun auch maximal einer weiteren Person. Es gehe noch immer darum, den Kontakt mit anderen Menschen zu vermeiden, sagte Kretschmer. Es brauche Vorsicht, um den Erfolg nicht zu gefährden.
- KINDER: Spielplätze bleiben weiter tabu, auch über eine Kita-Öffnung soll erst in zwei Wochen entschieden werden. Der Kreis der Eltern, die in der Coronakrise Anspruch auf die Notbetreuung in Grundschulen und Kitas haben, wurde erweitert. Neben Beschäftigten im medizinischen und Pflegebereich sowie Angestellten in Banken und Sparkassen, Mitarbeitern in der Landwirtschaft, von Krankenkassen oder Sanitätshäusern gehören nun auch Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Gerichtsvollzieher, Mitarbeiter im Bestattungswesen, Verkaufspersonal im Einzelhandel, Handwerker, Tierpfleger oder das für den Schuldienst erforderliche Personal dazu.
- MUSEEN: Museen, Gedenkstätten, Zoos und Botanische Gärten bleiben hingegen weiterhin geschlossen. Ministerpräsident Kretschmer machte mit Verweis auf den 4. Mai allerdings Hoffnung.
- SCHULEN: Gymnasien, Oberschulen und Berufliche Schulzentren werden geöffnet, aber ausschließlich für die jeweiligen Abschlussklassen. Regulärer Unterricht findet nicht statt, nur in prüfungsrelevanten Fächern. An Gymnasien geht die Prüfungsvorbereitung am Montag los, an Ober-, Berufs- und Förderschulen am Mittwoch. Die Schulen werden mit einer „Erstausstattung“ an Masken und Desinfektion ausgerüstet. Die Abstandsregeln müssen gewahrt werden.
- HANDEL: Auch Bau- und Gartenmärkte sowie Geschäfte des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung bis zu 800 Quadratmeter Größe mit separatem Kundeneingang von außen dürfen öffnen - unter Beachtung von Hygiene- und Abstandsregeln. Einkaufszentren bleiben weiterhin geschlossen. Bei Kfz-, Fahrrad- und Buchhandel ist die Größe egal.
- HOTEL UND GASTRONOMIE: Hotels, Restaurants und andere gastronomische Betriebe bleiben zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus weiter geschlossen. Laut Kretschmer ist es dort zu früh für Erleichterungen. „Wir sehen natürlich mit großer Sorge, wie viele Gastronomen nicht mehr weiterwissen“, sagte er. In den nächsten zwei Wochen solle ein Plan für Erleichterungen erarbeitet werden, der dann ab Ende Mai gelten kann.
- KIRCHEN: Öffentliche Gottesdienste sind wieder erlaubt, es gilt eine Begrenzung auf maximal 15 Besucher, ebenso wie bei Trauerfeiern, Beerdigungen und Taufen.