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Mann wegen Bombendrohungen in Chemnitz vor Gericht

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Zehn Monate nach Bombendrohungen gegen zwei Chemnitzer Einkaufszentren steht ein 36-Jähriger als mutmaßlicher Täter vor Gericht. Er soll Ende letzten Jahres per Online-Fax Bombendrohungen an die Sachsenallee und die Galerie Roter Turm geschickt haben. Daraufhin mussten jedes Mal 4.000 Menschen evakuiert werden. Vor Gericht stritt der 36-Jährige alles ab. "Ich war es nicht", sagte der 36 Jahre alte Mann am Montag vor dem Amtsgericht Chemnitz. Dass er beschuldigt wird, könne er sich nur dadurch erklären, dass sein Computer gehackt worden sei, sagte der Beschuldigte. Beweise dafür habe er jedoch nicht. Später behauptete er, eine frühere Mitbewohnerin aus seinem Wohnhaus habe die Bombendrohungen von seinem PC verschickt. Die Anklage lautet auf Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Zur Höhe der entstandenen Schäden für die Ladenbesitzer sowie zu den Kosten für die beiden Großeinsätze der Polizei wurden vor Gericht zunächst keine Angaben gemacht. Für das Kino im Center Galerie Roter Turm wurde der finanzielle Schaden mit mehr als 31.500 Euro beziffert. Auf den 36-jährigen Arbeitslosen als Tatverdächtigen kam die Polizei durch ein anderes laufendes Verfahren. Dabei geht es darum, dass der Angeklagte mittels Online-Faxe unter anderem Bestellungen für seinen damaligen Vermieter und eine andere Mieterin im gleichen Wohnhaus aufgegeben haben soll. Zudem soll er auf die gleiche Weise einen Polizeieinsatz bei seinem Vermieter ausgelöst haben, weil dieser angeblich seine Frau verprügelt habe. Vor Gericht sagte ein Ermittler aus, dass die Online-Faxe mit den Bombendrohungen über die gleiche IP-Adresse in Südafrika verschickt worden sind wie die anderen Schreiben bezüglich Vermieter und Mieterin. Der bei der Erstellung der Faxe eingefügte Nutzername in den Metadaten sei identisch mit dem vom Computer des Angeklagten. Bei einer Durchsuchung sind in der damaligen Wohnung des Beschuldigten Computer, Handys und Dokumente sichergestellt worden. Darunter waren Briefe, die an die Mieterin adressiert, bei dieser aber nie angekommen waren. Der Angeklagte sagte, er habe die Briefe nie gesehen und könne sich nicht erklären, wie sie in seine Wohnung gekommen seien. Im Verlaufe der Verhandlung behauptete er dann, dass die Frau sie ihm untergejubelt und von seinem PC aus die Bombendrohungen verschickt habe. Der Prozess wird am 9. November fortgesetzt. Der dritte Verhandlungstag ist für den 23. November terminiert.