++ EIL ++

Leipziger Sprayer müssen in Singapur ins Gefängnis

Zuletzt aktualisiert:

Zwei junge Männer aus Leipzig müssen sich in Singapur der Prügel­strafe unter­ziehen. Ein Richter verur­teilte sie am Donnerstag wegen Vanda­lismus zu neun Monaten Haft und drei Stock­schlägen. Die beiden waren im November in ein U-Bahn-Depot einge­drungen und hatten einen Waggon mit Graffiti besprüht. Die Strafe sei auch als Abschre­ckung für andere gedacht, sagte Richter Liew Thiam Leng. Vertei­diger Chris­to­pher Bridges hatte auf fünf Monate Haft und drei Stock­schläge plädiert. Ob er in Berufung geht, war zunächst offen. Die 21 und 22 Jahre alten Männer zeigten vergeb­lich Reue: "Dies ist die dunkelste Episode in meinem Leben", sagte der Ältere vor Gericht. "Ich ärgere wegen dieser dummen Tat über mich selbst." Der Jüngere meinte: "Ich verspreche, nie wieder so etwas zu tun. Ich muss mich nicht nur bei Ihnen, sondern auch bei meiner Familie entschul­digen, die ich so beschämt habe." Die Prügel­strafe wird mit einem Rohrstock auf den nackten Po vollstreckt.Die beiden stellten die Angaben, die die Staats­an­walt­schaft vortrug, nicht in Frage: sie waren am 7. und 8. November in das U-Bahn-Depot Bishan einge­drungen und hatten den Waggon besprüht. Der Richter sprach von einer vorsätz­li­chen Tat, weil sie den Tatort zunächst ausge­späht hatten. Die beiden waren anschlie­ßend geflohen. Sie wurden zwei Wochen später in Malaysia festge­nommen und sitzen seitdem in Unter­su­chungs­haft. Diese Zeit soll auf die Strafe anerkannt werden. Sie kämen demnach im August frei. Die beiden kamen laut Anklage aus Austra­lien. Sie sollen dort gearbeitet haben. Ihr Anwalt Chris­to­pher Bridges plädierte vor dem Richter auf Milde: "Seit ich die beiden das erste Mal gespro­chen habe, habe ich einen deutli­chen Wandel in ihnen gesehen: Ich glaube, sie bereuen (ihre Tat) zutiefst", sagte er.  Die beiden waren in Handschellen in den Gerichts­saal geführt worden. Sie trugen weiße T-Shirts mit der Aufschrift "Gefan­gener" auf dem Rücken. Vor dem Richter waren die zwölf Sprüh­dosen als Beweis­ma­te­rial aufge­stellt, die die Polizei in dem Depot gefunden hatte.