Landratsamt Görlitz verbietet Rechten-Demo auf der A 4
Das Landratsamt Görlitz hat eine Kundgebung von Rechten an der polnischen Grenze verboten. Die sogenannten Freien Sachsen wollten am kommenden Freitag mit bis zu 100 Teilnehmern auf der A 4 gegen die Einschleusung von Flüchtlingen und Migranten protestieren. Das Landratsamt begründete das Verbot mit einem erhöhten Sicherheits- und Unfallrisiko und damit einer Gefahr für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer. Ein anderer Versammlungsort sei vom Antragsteller abgelehnt worden.
Die Freien Sachsen haben Klage beim Verwaltungsgericht Dresden eingereicht. Der Verfassungsschutz stuft die Gruppierung als rechtsextremistisch und verfassungsfeindlich ein.
Die Verbotsgründe im Wortlaut:
Es fehlt an einem erforderlichen Bezug der Nutzung der Autobahn als Versammlungsort und dem mit der Versammlung verfolgten Ziel. Bundesautobahnen sind für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt, zum Zweck einer Versammlung sind Autobahnen allenfalls in Ausnahmefällen zulässig. Der Anmelder ist nach Auffassung der Versammlungsbehörde nicht zwingend auf die Nutzung der Autobahn als Versammlungsort angewiesen. Zudem besteht eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, welche sich u.a. aus der zu erwartenden erheblichen Verkehrsbeeinträchtigung und der damit verbundenen Unfallgefahr bei einer Sperrung der Bundesautobahn A4 ergibt. Durch die Nutzung der Autobahn als Veranstaltungsort ist mit einer erheblichen Ablenkung der anderen Verkehrsteilnehmer auch auf der Gegenfahrbahn zu rechnen. Durch das erhöhte Sicherheits- und Unfallrisiko besteht eine erhöhte Gefahr für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer, so dass die körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 GG nicht mehr garantiert werden kann. Eine Verlegung des Versammlungsort wurde durch den Versammlungsanmelder verworfen. Auch ein Verkürzung der Versammlungsdauer hätte die zu erwartenden Folgen einer Autobahnsperrung nicht abgemildert.Somit kam nur ein Verbot in Betracht, um einen Ausgleich der Interessen des Anmelders an der Durchführung der Versammlung und dem öffentlichen Interesse an einer Vermeidung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit herzustellen.
Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen zur Einstufung der „Freien Sachsen“:
In der Gesamtschau haben sich die bei den ‚Freien Sachsen‘ bereits vorliegenden tatsächlichen, gewichtigen Anhaltspunkte zu einer erwiesenen extremistischen Bestrebung verdichtet. Die Tätigkeiten der Partei ‚Freie Sachsen‘ sind objektiv geeignet, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder einzelne ihrer zentralen Wesenselemente zu beseitigen oder zu beeinträchtigen. Deshalb wird diese Partei ab sofort als verfassungsfeindliche Bestrebung geführt und auch nachrichtendienstlich beobachtet.