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Landgericht stellt Prozeß gegen Ex-CFC-Manager ein

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Der Steuer­hin­ter­zie­hungs-Prozeß gegen den ehema­ligen CFC-Manager Siegmar Menz wird nun doch nicht noch einmal von vorn aufge­rollt. Im zweiten Anlauf nahm Menz das Angebot des Landge­richts an, gegen eine Geldstrafe das Verfahren einzu­stellen. 37.000 Euro muß der Ex-Fußball-Maganer hinblät­tern. der 61-jährige war wegen Unregel­mä­ßig­keiten bei der Verpflich­tung von osteu­ro­päi­schen Fußbal­lern angeklagt worden. Dabei war ein Steuer­schaden von mehreren hundert­tau­send Euro entstanden. Der erste Prozeß war geplatzt, nachdem Menz die Zahlung einer Geldstrafe abgelehnt hatte. Er bot damals maximal 30 000 Euro, woraufhin eine Einigung schei­terte. Der Prozeß mußte deshalb ein zweites Mal angesetzt werden, weil Ladungs­fristen für die einstigen Spieler im Zeugen­stand im ersten Anlauf nicht hätten einge­halten werden können. Gegen zwei frühere CFC-Präsi­denten waren die Verfahren bereits 2010 gegen die Zahlung von 3.000 und 9.750 Euro einge­stellt worden.