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Landgericht lässt Sextäter laufen

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Nach einem sexuellen Übergriff in einer Spielo­thek auf der Blanke­n­auer Straße muss der Täter ein Jahr hinter Gitter. Das Landge­richt setzte den 30-jährigen Tunesier trotzdem auf freien Fuß - unter heftigen Protesten der Staats­an­walt­schaft. Zur Begrün­dung hieß es von den Richtern, es bestehe keine Flucht­ge­fahr. Deshalb müsse die U-Haft nicht nahtlos in die Straf­haft übergehen. Der mehrfach vorbe­strafte Asylbe­werber hatte im Januar versucht, die Mitar­bei­terin einer Spielo­thek zu verge­wal­tigen. Wann er ins Gefängnis geht, blieb bei der Verhand­lung offen.