Landgericht lässt Sextäter laufen
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Nach einem sexuellen Übergriff in einer Spielothek auf der Blankenauer Straße muss der Täter ein Jahr hinter Gitter. Das Landgericht setzte den 30-jährigen Tunesier trotzdem auf freien Fuß - unter heftigen Protesten der Staatsanwaltschaft. Zur Begründung hieß es von den Richtern, es bestehe keine Fluchtgefahr. Deshalb müsse die U-Haft nicht nahtlos in die Strafhaft übergehen. Der mehrfach vorbestrafte Asylbewerber hatte im Januar versucht, die Mitarbeiterin einer Spielothek zu vergewaltigen. Wann er ins Gefängnis geht, blieb bei der Verhandlung offen.