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Kommando zurück: Lockerungen im ERZ-Kreis werden wieder aufgehoben

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Weil die Inzidenz im Erzgebirgskreis seit nunmehr drei Tagen wieder über 100 liegt, werden einige Lockerungen wieder zurückgenommen. Wie es aus dem Landratsamt heißt, betrifft das Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie den Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit. Das alles ab Dienstag. 

Die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen besagen laut Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung:

  • Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und einem Angehörigen eines weiteren Hausstandes zulässig. Kinder unter 15 werden nicht berücksichtigt.
  • Verlassen der Unterkunft nur mit triftigem Grund (§8e SächsCoronaSchVO, weiterführende Informationen auf www.coronavirus.sachsen.de).

Das Alkoholverbot gilt dann auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, und zwar insbesondere vor gastronomischen Einrichtungen einschließlich Bars sowie Imbissangeboten, auf Sport- und Spielflächen, einschließlich dem Wintersport gewidmeten Flächen, an Haltestellen und vor Bahnhofsgebäuden, auf Parkplätzen, in Park-, Grün- und Freizeitanlagen.

Das Robert-Koch-Institut meldet am Samstag für den Erzgebirgskreis eine 7-Tage-Inzidenz Wert von rund 147. Innerhalb von 24 Stunden gab es 126 Corona-Neuinfektionen, aber keine weiteren Todesfälle.