Kleine Geschäfte in Chemnitz öffnen wieder
Am Montag tritt die neue Corona-Verordnung des Freistaates in Kraft. Damit dürfen auch bei uns in Chemnitz wieder kleine Geschäfte öffnen, zum Beispiel in den Rathauspassagen. Die Regelung betrifft Geschäfte mit einer Größe von bis zu 800 Quadratmetern. Einkaufszentren müssen hingegen auch weiterhin geschlossen bleiben. Ebenso wie Restaurants und Bars.
Die Schulen werden ab Montag auch wieder geöffnet, allerdings nur für die Abiturjahrgänge. Ab Mitte der Woche werden dann auch die anderen Prüfungsjahrgänge unterrichtet - beispielsweise an den Berufsschulen.
Die CVAG kehrt ab Montag zu ihrem normalen Fahrplan zurück, zumindest tagsüber. Alle Busse und Bahnen fahren bis 18 Uhr wieder wie gewohnt, danach beginnt allerdings schon der Anschlusstakt an der Zentralhaltestelle.
Fahrgäste müssen ab sofort im öffentlichen Nahverkehr einen Mund- und Nasenschutz tragen. Das kann eine Maske sein, aber auch ein Schal oder ein Tuch. Das gilt auch beim Einkauf in Geschäften. Auch die Polizei in Sachsen trägt ab Montag Schutzmasken.
Aus der Ausgangsbeschränkung wird eine Kontaktbeschränkung. Seit dem 23. März durften die Menschen in Sachsen ihre Wohnung nicht mehr ohne triftigen Grund - den Weg zur Arbeit, zum Supermarkt oder zur Runde mit dem Hund - verlassen. Das fällt jetzt weg, man darf wieder einfach so raus. Allerdings soll man sich nur mit Menschen aus dem eigenen Haushalt oder maximal einer anderen Person draußen bewegen.
Wer sich draußen bewegt, muss dies nicht mehr im unmittelbaren Umfeld vom Wohnort tun. Dieses war in Sachsen als Entfernung von 15 Kilometern um die Wohnung definiert worden. Diese Regel fällt weg. Touristische Ausflüge sind wieder gestattet. Auf überregionale Reisen soll aber weiter verzichtet werden.