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Kinderschänder muss dreieinhalb Jahre hinter Gitter

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Vor dem Landge­richt ist ein Kinder­schänder aus Aue zu dreiein­halb Jahren Haft verur­teilt worden. Der 29-Jährige hatte zugegeben, sich mehrfach an einem 13 Jahre alten Jungen vergangen zu haben. Das Opfer machte er sich mit Alkohol gefügig. Der Junge war teilweise freiwillig in die Wohnung des Mannes gekommen - er war neugierig auf die Sexspiele. Für das Strafmaß sei das aber unerheb­lich, urteilten die Richter. Der Mann habe genau gewusst, wie alt der Junge war.