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Keine Vollstreckungen ab 23.Dezember

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Sachsens Finanz­ämter wahren auch in diesem Jahr den Weihnachts­frieden. Wie das Finanz­mi­nis­te­rium am Freitag mitteilte, sieht die Behörde vom 23. Dezember bis einschlie­ß­lich Neujahr von Vollstre­ckungen sowie Außen­prü­fungen ab. „Damit wollen wir unseren kleinen Beitrag zu einer fried­vollen und besinn­li­chen Weihnachts­zeit leisten“, erklärte Finanz­mi­nister Georg Unland (CDU). Ausnahmen seien aber zulässig, wenn etwa wegen Verjäh­rung ein endgül­tiger Steuer­aus­fall drohe. Steuer­be­scheide und Mahnungen flattern den Steuer­zah­lern aller­dings auch in der Weihnachts­zeit ins Haus. Auch bereits fällige Steuern müssten pünkt­lich gezahlt werden, hieß es. (dpa)