Keine persönliche Vorsprache bei Arbeitsagenturen nötig
Bezieher von Leistungen der Arbeitsagenturen und Jobcenter müssen ab sofort keine persönlichen Termine mehr wahrnehmen. Bereits vereinbarte Termine müssten nicht eingehalten und auch nicht telefonisch abgesagt werden, teilte die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit am Montag in Chemnitz mit. Negative Folgen entstünden daraus nicht. Wer derzeit den Job verliere, müsse nicht in die Arbeitsagenturen kommen, sondern könne sich per Telefon arbeitslos melden. Diese Regelung gelte zunächst bis zum 30. Juni 2020.
Wie es weiter hieß, sollen Betroffene vor allem die elektronischen Angebote der Arbeitsagenturen nutzen. Der Zugriff darauf sei über Smartphone, Tablet oder PC möglich. Für Anliegen, die nicht über die sogenannten eService-Angebote erledigt werden könnten, sei die Service-Hotline der Bundesanstalt für Arbeit verfügbar. Derzeit würden die Kapazitäten wegen des zu erwartenden sehr hohen Anrufaufkommens technisch verstärkt. Zunächst könne die Erreichbarkeit jedoch vereinzelt eingeschränkt sein. (dpa)