• Der Bruststern des polnischen Weißen Adler-Ordens befindet sich wieder im Besitz der SKD und wird nach Prozessende ausgestellt.

     

Juwelenraub: SKD stellen Schadensersatzansprüche

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Nach Rückgabe eines Teils der erbeuteten Juwelen aus dem Grünen Gewölbe machen die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) nun Schadensersatzansprüche geltend. "Die genaue Schadenshöhe wird derzeit auf Grund der im Dezember zurückgeführten Schmuckstücke noch festgestellt", sagte SKD-Sprecher Holger Liebs am Donnerstag auf Anfrage. Dazu habe der Freistaat Sachsen beim Landgericht Dresden im derzeit laufenden Strafverfahren zu dem Einbruch einen sogenannten Adhäsionsantrag gestellt. Es sei absehbar, "dass zivilrechtliche Ansprüche gegen die Angeklagten erfolgreich geltend gemacht werden können".

Das ist mit einem Adhäsionsverfahren unmittelbar im Strafprozess möglich. Inhalt sind die durch den schweren Einbruchsdiebstahl in das Historische Grüne Gewölbe entstandenen Schäden. "Dazu zählen der entwendete Schmuck und zum Beispiel Schäden am Gebäude und an den Vitrinen", betonte der SKD-Sprecher. Mit Blick auf die Schadensersatzforderungen waren am vergangenen Dienstag erstmals auch drei Vertreter des Landesamtes für Steuern und Finanzen im Gerichtssaal.

Die kunsthistorische Bedeutung der zurückgewonnenen Objekte sei "dennoch gleichbleibend hoch" und ihre internationale Strahlkraft "ungebrochen", versicherten die SKD. Die Beschädigungen könnten "nahezu vollständig" restauriert werden, über ihren Zustand und die jeweiligen Maßnahmen solle in einer Expertenkommission diskutiert werden. Da die Preziosen Beweismittel im Strafverfahren zum Einbruch in die Schatzkammer gegen sechs Tatverdächtige sind, könnten sie erst nach Prozessende ausgestellt werden.

Am vergangenen Dienstag hatte SKD-Restauratorin Eve Begov vor Gericht nach einer ersten Überprüfung der zurückgekehrten und meist beschädigten Schmuckstücke eine Schadenssumme von 22 bis 26 Millionen Euro genannt. Genau werde das aber erst im Zuge der Restaurierung feststehen. Sie bezifferte den Aufwand dafür auf 126 000 Euro - ohne die fehlenden Steine.

Nach Angaben der SKD sind der Bruststern des polnischen Weißen Adler-Ordens und der "Reiherstutz"-Hutkrempe aus der Brillantgarnitur, die Hutagraffe, das Kleinod des Polnischen Weißen Adler-Ordens, zwei Schuhschnallen, die Epaulette - ein Schulterbesatz -, der Degen ohne Klinge und sechs Rockknöpfe aus der Diamantrosengarnitur sowie der Kopfschmuck in Form einer Sonne und der Teil eines Muffhakens des Diamantschmucks der Königinnen zurück. Mit dem von den Dieben abgerissenen Teil des Brillantkolliers und der Großen Brustschleife der Königin Amalie Auguste und der Epaulette mit dem «Sächsischen Weißen», einem großen Brillanten von knapp 50 Karat, fehlen weiterhin drei prominente Stücke - neben einzelnen Kleinteilen.

SKD-Generaldirektorin Marion Ackermann sagte, das Publikum werde "schon bald" Gelegenheit haben, die zurückerlangten Schmuckstücke selbst in Augenschein zu nehmen "und ihre Rückkehr mit uns zu feiern". Es werde deutlich werden, "dass die kunsthistorisch wichtigsten Schmuckstücke wieder in unserem Besitz sind und dass nur noch wenige Stücke fehlen". Und die Restaurierung werde "den prachtvollen Gesamteindruck dann vollkommen machen".

Bei dem spektakulären Coup am 25. November 2019, der auch international Schlagzeilen machte, war aus dem Historischen Grünen Gewölbe laut Anklage Schmuck aus 4300 Diamanten und Brillanten im Versicherungswert von über 113 Millionen Euro gestohlen worden. Sechs junge Männer müssen sich seit knapp einem Jahr unter anderem wegen Bandendiebstahls und schwerer Brandstiftung am Landgericht Dresden dafür verantworten.

Rund drei Jahre nach dem Einbruch war im Zuge von Gesprächen zwischen Verteidigern und Staatsanwaltschaft ein Teil der Beute kurz vor Weihnachten wieder aufgetaucht. Im Zuge einer nun beschlossenen Verständigung mit dem Gericht sollen fünf der Beschuldigten Strafrabatte erhalten, wenn sie nun auch umfassende Geständnisse ablegen - der sechste Angeklagte streitet unter Verweis auf ein Alibi eine Beteiligung ab. (dpa)