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Haftstrafe in Missbrauchsprozess verhängt

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Der Kinder­schänder vom Ferien­lager in Limbach-Oberfrohna muss für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Amtsge­richt Zwickau sah es als erwiesen an, dass sich der 42-Jährige in 90 Fällen als Betreuer an Jungen vergangen hatte. Straf­mil­dernd wirkte sich das Geständnis des Mannes aus. Er hatte zugegeben, die Jungen im Alter von acht bis zwölf Jahren begrapscht zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.