Haftstrafe in Missbrauchsprozess verhängt
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Der Kinderschänder vom Ferienlager in Limbach-Oberfrohna muss für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Amtsgericht Zwickau sah es als erwiesen an, dass sich der 42-Jährige in 90 Fällen als Betreuer an Jungen vergangen hatte. Strafmildernd wirkte sich das Geständnis des Mannes aus. Er hatte zugegeben, die Jungen im Alter von acht bis zwölf Jahren begrapscht zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.