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Haftstrafe im Babymord-Prozess

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Die 19-Jährige aus Nieder­wür­schnitz, die im Januar ihr Neuge­bo­renes getötet hat, muss vier Jahre hinter Gitter. Das Landge­richt Chemnitz verur­teilte sie nach nur einem Verhand­lungstag wegen Totschlags - eigent­lich waren für den Fall drei Prozess­tage angesetzt. Die junge Frau hatte gestanden, das Baby direkt nach der Geburt getötet zu haben. Sie habe ihre Ausbil­dung reibungslos fortsetzen und ihren Freund nicht verlieren wollen. Der Termin für eine Abtrei­bung sei überschritten gewesen. Sie habe die Schwan­ger­schaft verdrängt und sei von der Geburt überrascht worden. Die Vertei­di­gung hatte drei Jahre Haft beantragt, die Staats­an­walt­schaft fünf Jahre. Die Polizei hatte die Tat bei der Suche nach der Mutter des toten Babys aus Schwar­zen­berg aufge­deckt. Die Ermittler waren eigent­lich auf der Suche nach der Mutter eines anderen toten Neuge­bo­renen, das Mitte Januar in einem Altklei­der­con­tainer in Schwar­zen­berg im Erzge­birge gefunden worden war. Dabei erhielten sie einen Tipp, der zu der 19-Jährigen führte. Als die Frau nach anfäng­li­chem Leugnen gestand, glaubten sich die Beamten am Ziel. Zu ihrem Entsetzen mussten sie aber feststellen, dass sie einem weiteren Verbre­chen auf die Spur gekommen waren, von dem sie nicht wussten.Es soll nach einer Party passiert sein, einer Feier im März vergan­genen Jahres; damals sei das Kind gezeugt worden, sagte die 19-Jährige unter Tränen. Eigent­lich habe sie abtreiben wollen. Aber als alle Forma­li­täten erledigt waren und sie die nötigen Unter­lagen beisammen hatte, war die Zeit verstri­chen, in der das legal möglich gewesen wäre. Von da an habe sie die Schwan­ger­schaft verdrängt.