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Haftrichter lässt vorbestraften Autoknacker laufen

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Der gestern am Schlo­ß­teich geschnappte Autokna­cker ist kurz nach seiner Freilas­sung wieder auf Diebes­tour gegangen. Das Amtsge­richt hatte den Antrag auf Haftbe­fehl am Donnerstag abgelehnt. Begrün­dung: bei dem einschlägig vorbe­straften Marok­kaner bestehe keine Wieder­ho­lungs­ge­fahr. Wenige Stunden später wurden die Richter eines Besseren belehrt - der 25-jährige brach erneut in sieben Fahrzeuge ein. Die Polizei stellte den Mann noch am Abend auf der Hechler­straße und ließ erneut Haftbe­fehl beantragen, um den Autokna­cker endlich hinter Schloss und Riegel zu bringen.