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Haftbefehl nach sexueller Nötigung

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Das Amtsge­richt Chemnitz hat am Mittwoch Haftbe­fehl auf Antrag der Staats­an­walt­schaft gegen einen 29-jährigen iraki­schen Asylbe­werber Haftbe­fehl erlassen. Der Mann ist dringend verdächtig, zwischen dem 16. und 23.03.2017 in bzw. vor Laden­ge­schäften in Freiberg in zwei Fällen sexuelle Handlungen an Frauen vorge­nommen zu haben, wobei er jeweils deren Überra­schung ausnutzte, und in drei weiteren Fällen Frauen sexuell beläs­tigt zu haben. Der Beschul­digte hat die Tatvor­würfe im Wesent­li­chen einge­räumt. Den Haftbe­fehl begründet die Staats­an­walt folgen­der­maßen: "Da der Beschul­digte inner­halb kürzester Zeit mehrfach einschlägig tätig geworden ist, die sexuellen Handlungen einen Straf­rahmen von jeweils mindes­tens sechs Monaten Freiheits­strafe vorsehen und der Beschul­digte zudem über keine gefes­tigten sozialen Bindungen in Deutsch­land verfügt, besteht die Gefahr, dass er sich dem weiteren Verfahren durch Flucht entziehen werde."