Haftbefehl nach sexueller Nötigung
Das Amtsgericht Chemnitz hat am Mittwoch Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen einen 29-jährigen irakischen Asylbewerber Haftbefehl erlassen. Der Mann ist dringend verdächtig, zwischen dem 16. und 23.03.2017 in bzw. vor Ladengeschäften in Freiberg in zwei Fällen sexuelle Handlungen an Frauen vorgenommen zu haben, wobei er jeweils deren Überraschung ausnutzte, und in drei weiteren Fällen Frauen sexuell belästigt zu haben. Der Beschuldigte hat die Tatvorwürfe im Wesentlichen eingeräumt. Den Haftbefehl begründet die Staatsanwalt folgendermaßen: "Da der Beschuldigte innerhalb kürzester Zeit mehrfach einschlägig tätig geworden ist, die sexuellen Handlungen einen Strafrahmen von jeweils mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe vorsehen und der Beschuldigte zudem über keine gefestigten sozialen Bindungen in Deutschland verfügt, besteht die Gefahr, dass er sich dem weiteren Verfahren durch Flucht entziehen werde."