Händler tauschen Weihnachtsgeschenke um
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Doppelte oder unpassende Weihnachtsgeschenke können ab heute wieder in den Geschäften umgetauscht werden. Die Verbraucherzentrale Sachsen weist allerdings daraufhin, daß die Händler nicht zum Umtausch verflichtet sind. Die meisten zeigen sich jedoch kulant und nehmen die Ware zurück. Voraussetzung ist der entsprechende Kassenzettel und eine nicht beschädigte Verpackung. Bei Bestellungen per Katalog oder Internet gibt es ein gesetzliches Rückgaberecht von 14 Tagen.