++ EIL ++

Händler tauschen Weihnachts­geschenke um

Zuletzt aktualisiert:

Doppelte oder unpas­sende Weihnachts­ge­schenke können ab heute wieder in den Geschäften umgetauscht werden. Die Verbrau­cher­zen­trale Sachsen weist aller­dings daraufhin, daß die Händler nicht zum Umtausch verflichtet sind. Die meisten zeigen sich jedoch kulant und nehmen die Ware zurück. Voraus­set­zung ist der entspre­chende Kassen­zettel und eine nicht beschä­digte Verpa­ckung. Bei Bestel­lungen per Katalog oder Internet gibt es ein gesetz­li­ches Rückga­be­recht von 14 Tagen.