Händler tauschen Weihnachtsgeschenke um
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Doppelte oder unpassende Weihnachtsgeschenke können ab Montag wieder in den Geschäften umgetauscht werden. Verbraucherschützer weisen allerdings daraufhin, dass Händler nicht zum Umtausch verpflichtet sind. Die meisten zeigen sich jedoch kulant und nehmen die Ware zurück. Voraussetzung ist der Kassenzettel und eine nicht beschädigte Verpackung. Auch bei Bestellungen im Katalog oder Internet gibt es ein gesetzliches Rückgaberecht von 14 Tagen.