Gutachter hält Angeklagte im Macheten-Mordfall für schuldfähig
Im Prozess um einen spektakulären Macheten-Mord am Landgericht Chemnitz hält ein psychiatrischer Gutachter die beiden Angeklagten für schuldfähig. Der Sachverständige erklärte am Dienstag, er habe keine tatzeitbezogenen Einschränkungen erkennen können. Anschließend wurde die Beweisaufnahme geschlossen. Noch im Laufe des Verhandlungstages sollte das Urteil gesprochen werden. Seit Anfang Juni müssen sich die Witwe des Opfers und ihr früherer Geliebter vor Gericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, gemeinschaftlich den 56 Jahre alten Ehemann getötet zu haben. Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt gestanden, den Ehemann der Frau am 13. September 2016 mit einer Machete getötet zu haben. Er sei dazu angestiftet worden. Die Frau hatte jegliche Schuld von sich gewiesen. Sie sagte aus, drei Maskierte hätten das Ehepaar überfallen, den Mann getötet und sie schwer verletzt. Laut Gutachter weist die Angeklagte ein „gerüttelt Maß an manipulativem Gestaltungsvermögen“ auf. Dies sei nur bei psychischer Gesundheit möglich. Den geständigen Angeklagten beurteilte der Sachverständige als gutmütigen, anpassungsfähigen und hilfsbereiten Menschen. Er sei möglicherweise im Grenzbereich zur Alkoholabhängigkeit gewesen, aber nicht abhängig. Die Gefahr der Wiederholung einer solchen Tat sehe er bei dem Beschuldigten nicht.