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  • Die Bundespolizei Chemnitz hat bei Grenzkontrollen in Reitzenhain und Oberwiesenthal mehrere Straftaten aufgedeckt

Grenzkontrollen bringen mehrere Straftaten ans Licht

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Die Bundespolizeiinspektion Chemnitz hat in den vergangenen zwei Tagen im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen an den Übergängen Reitzenhain und Oberwiesenthal mehrere Verstöße festgestellt. Neben vollstreckten Haftbefehlen gab es Anzeigen wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht, das Waffenrecht und wegen Hehlerei.

Vollstreckte Haftbefehle

Bei der Kontrolle eines 37-jährigen Rumänen wurde eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Landshut festgestellt. Er war wegen Betrugs zu 786 Euro oder 70 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Nach Zahlung der Geldstrafe konnte er weiterreisen.
Nur kurze Zeit später wurde ein 49-jähriger Ungar mit einem Sicherungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg aufgegriffen. Er wurde dem Haftrichter in Chemnitz vorgeführt und in die JVA eingeliefert.
Ein 47-jähriger Tscheche konnte seine offene Geldstrafe von 306 Euro wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor Ort begleichen. Auch ein 44-jähriger Niederländer durfte nach Zahlung von fast 1600 Euro seine Reise fortsetzen. Er war wegen versuchten Einschleusens von Ausländern verurteilt worden.

Verstöße an der Grenze

Am Grenzübergang Oberwiesenthal kontrollierten die Beamten einen 62-jährigen Vietnamesen. Er besaß zwar gültige Dokumente, hatte jedoch ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland bis 2026. Er wurde angezeigt und nach Tschechien zurückgewiesen.
Ein weiterer 45-jähriger Tscheche fiel durch Cannabisgeruch im Fahrzeug auf. Die Bundespolizei stellte einen Joint und ein Springmesser sicher. Die weiteren Ermittlungen übernahm die Landespolizei.

Waffen und Hehlerei

Bei der Kontrolle eines 45-jährigen Bulgaren in Reitzenhain entdeckten die Beamten einen Schlagring. Gegen ihn wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet.
Ebenfalls in Reitzenhain stießen die Beamten bei einem 37-jährigen Bulgaren auf einen zur Fahndung ausgeschriebenen E-Scooter. Er gab an, das Fahrzeug gehöre ihm. Gegen ihn läuft nun ein Verfahren wegen Hehlerei. Der Roller wurde sichergestellt.