Gerichtsurteil stellt Chemnitzer Musikschule vor erhebliche Probleme
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Ein Urteil des Bundessozialgerichts könnte drastische Folgen für die Chemnitzer Musikschule haben. Demnach erfüllen Musikschullehrer mit einem Honorarvertrag nicht die Voraussetzungen für eine selbständige Tätigkeit. Der Gestaltungsspielraum im Unterricht sei zu gering. Somit ist die Musikschule verpflichtet, Sozialbeiträge für die Lehrer abzuführen – im Zweifel auch rückwirkend.
Derzeit werde geprüft, inwieweit die Honorarverträge in Festanstellungen umgewandelt werden können, sagte uns eine Stadtsprecherin. Aktuell hat die Musikschule nur 17 festangestellte Lehrkräfte, dagegen arbeiten 87 auf Honorarbasis.