Gerichtsentscheidung über Ökostrom-Umlage erwartet
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Im Verfahren zu einer Musterklage gegen die Ökostrom-Umlage will das Chemnitzer Landgericht heute eine Entscheidung treffen. Ein Textilhersteller aus dem Vogtland hält die Umlage für verfassungswidrig und klagt auf Rückzahlung der Abgabe. Der beklagte Stromversorger enviaM ist im Prozess allerdings nicht der eigentliche Gegner: vielmehr will die Textilbranche die Ökostrom-Abgabe insgesamt kippen. Der Betrieb aus dem Vogtland hofft deshalb, dass die Klage an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet wird.