Gericht genehmigt Flüchtlingswohnungen am Bernsdorfer Hang
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Das Verwaltungsgericht hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Unterbringung von Asylbewerbern am Bernsdorfer Hang abgelehnt. Geklagt hatte die Chemnitzer Wohnwelt GmbH, die eine Wertminderung ihrer Immobilien und den Verlust von Mietern befürchtete. Dies habe die Wohnungsgesellschaft allerdings nicht glaubhaft machen können, so die Richter. Die Wohnwelt wollte die Stadt per Gerichtsbeschluss dazu zwingen, gegen die GGG wegen der Verletzung von Vorschriften vorzugehen. Hintergrund ist die geplante Unterbringung von Flüchtlingsfamilien in einem Wohnblock am Bernsdorfer Hang.