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Gericht genehmigt Flüchtlings­wohnungen am Bernsdorfer Hang

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Das Verwal­tungs­ge­richt hat einen Antrag auf einst­wei­lige Verfü­gung gegen die Unter­brin­gung von Asylbe­wer­bern am Berns­dorfer Hang abgelehnt. Geklagt hatte die Chemnitzer Wohnwelt GmbH, die eine Wertmin­de­rung ihrer Immobi­lien und den Verlust von Mietern befürch­tete. Dies habe die Wohnungs­ge­sell­schaft aller­dings nicht glaub­haft machen können, so die Richter. Die Wohnwelt wollte die Stadt per Gerichts­be­schluss dazu zwingen, gegen die GGG wegen der Verlet­zung von Vorschriften vorzu­gehen. Hinter­grund ist die geplante Unter­brin­gung von Flücht­lings­fa­mi­lien in einem Wohnblock am Berns­dorfer Hang.