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Genereller Leinenzwang für Hunde bleibt bestehen

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Die überar­bei­tete Polizei­ver­ord­nung ist im Stadtrat abgeschmet­tert worden. Die Abgeord­neten folgten mehrheit­lich einem Antrag der Linken. Die Fraktion hatte beantragt, dass alles so bleibt wie ist. Begrün­dung: die Formu­lie­rungen sind unklar und werfen viele Fragen auf. Damit gilt auch weiterhin der generelle Leinenzwang für Hunde im gesamten Stadt­ge­biet. Die Verwal­tung wollte die umstrit­tene Regelung wieder lockern und die Leinen­pflicht auf sogenannte bebaute Ortsteile beschränken. Bestehen bleibt auch das Alkohol­verbot auf Spiel­plätzen. Auch das sollte mit der geänderten Verord­nung aufge­hoben werden.