Genereller Leinenzwang für Hunde bleibt bestehen
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Die überarbeitete Polizeiverordnung ist im Stadtrat abgeschmettert worden. Die Abgeordneten folgten mehrheitlich einem Antrag der Linken. Die Fraktion hatte beantragt, dass alles so bleibt wie ist. Begründung: die Formulierungen sind unklar und werfen viele Fragen auf. Damit gilt auch weiterhin der generelle Leinenzwang für Hunde im gesamten Stadtgebiet. Die Verwaltung wollte die umstrittene Regelung wieder lockern und die Leinenpflicht auf sogenannte bebaute Ortsteile beschränken. Bestehen bleibt auch das Alkoholverbot auf Spielplätzen. Auch das sollte mit der geänderten Verordnung aufgehoben werden.