Geldstrafe für Pyrotechnik in Babelsberg
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Drittligisten Chemnitzer FC am 16. März 2012 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt. In der 83. Spielminute des Meisterschaftsspiels der 3. Liga zwischen dem SV Babelsberg 03 und dem Chemnitzer FC am 3. März 2012 in Potsdam wurden im Chemnitzer Fanblock zwei pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.