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Geldstrafe für Pyrotechnik in Babelsberg

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Das Sport­ge­richt des Deutschen Fußball-Bundes hat den Dritt­li­gisten Chemnitzer FC am 16. März 2012 im Einzel­richter-Verfahren nach Ankla­ge­er­he­bung durch den DFB-Kontroll­aus­schuss wegen eines unsport­li­chen Verhal­tens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt. In der 83. Spiel­mi­nute des Meister­schafts­spiels der 3. Liga zwischen dem SV Babels­berg 03 und dem Chemnitzer FC am 3. März 2012 in Potsdam wurden im Chemnitzer Fanblock zwei pyrotech­ni­sche Gegen­stände gezündet. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechts­kräftig.