Gefangene muss nach Angriff auf Wärterin weitere drei Jahre absitzen
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Im Prozess um den Angriff auf eine Gefängniswärterin ist am Landgericht das Urteil gefallen. Eine 39-jährige Transsexuelle, die kurz vor ihrer Freilassung stand, muss für weitere drei Jahre hinter Gittern bleiben. Sie hatte in ihrer Zelle im Chemnitzer Frauenknast eine Wärterin bedroht, zu Boden geworfen und gewürgt. Weil die Richter keinen Tötungsansatz nachweisen konnten, wurde die Gefangene nur wegen Körperverletzung verurteilt. Berücksichtigt wurde zudem, dass die 39-Jährige, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hatte, unter einer Persönlichkeitsstörung leidet. Dadurch sei sie in ihrer Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt, so die Kammer in ihrer Urteilsbegründung.