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Gefangene muss nach Angriff auf Wärterin weitere drei Jahre absitzen

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Im Prozess um den Angriff auf eine Gefäng­nis­wär­terin ist am Landge­richt das Urteil gefallen. Eine 39-jährige Trans­se­xu­elle, die kurz vor ihrer Freilas­sung stand, muss für weitere drei Jahre hinter Gittern bleiben. Sie hatte in ihrer Zelle im Chemnitzer Frauen­knast eine Wärterin bedroht, zu Boden geworfen und gewürgt. Weil die Richter keinen Tötungs­an­satz nachweisen konnten, wurde die Gefan­gene nur wegen Körper­ver­let­zung verur­teilt. Berück­sich­tigt wurde zudem, dass die 39-Jährige, die sich einer Geschlechts­um­wand­lung unter­zogen hatte, unter einer Persön­lich­keits­stö­rung leidet. Dadurch sei sie in ihrer Steue­rungs­fä­hig­keit beein­träch­tigt, so die Kammer in ihrer Urteils­be­grün­dung.