GDL unterliegt erneut vor Gericht der City-Bahn
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Im Tarifstreit mit der City-Bahn hat die GDL vor Gericht eine weitere Niederlage kassiert. In der Berufungsverhandlung bestätigte das Landesarbeitsgericht in wesentlichen Teilen das Urteil des Chemnitzer Arbeitsgerichts. Die Gewerkschaft muss demnach weiterhin bei ihren Streiks Rücksicht auf den Schülerverkehr nehmen. Er darf nur dann von Arbeitsniederlegungen betroffen sein, wenn der Streik vier Tage vorher angekündigt wird.
Damit soll der City-Bahn Zeit gegeben werden, einen Schienenersatzverkehr zu organisieren. Zuletzt hatte die GDL immer wieder ohne Vorankündigung den Bahnverkehr lahmgelegt.