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Fünffache Mutter muß nach zwei Banküberfällen nicht hinter Gitter

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Die fünfache Mutter, die im August versucht hat, zwei Chemnitzer Sparkas­sen­fi­lialen an einem zu überfallen, muss nicht ins Gefängnis. Das Landge­richt verur­teilte die 35-Jährige wegen räube­ri­scher Erpres­sung im minder schweren Fall zu zwei Jahren auf Bewäh­rung. Mit den Überfällen wollte die Hartz-IV-Empfän­gerin auf ihre finan­zi­elle Notlage aufmerksam machen - beim ersten Überfall hatte sie sogar ihre fünfjäh­rige Tochter dabei. Nachdem der Haftrichter die Frau laufen ließ, tauchte sie wenig später erneut mit einem Messer am Schalter auf und forderte Geld.