Fünffache Mutter muß nach zwei Banküberfällen nicht hinter Gitter
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Die fünfache Mutter, die im August versucht hat, zwei Chemnitzer Sparkassenfilialen an einem zu überfallen, muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte die 35-Jährige wegen räuberischer Erpressung im minder schweren Fall zu zwei Jahren auf Bewährung. Mit den Überfällen wollte die Hartz-IV-Empfängerin auf ihre finanzielle Notlage aufmerksam machen - beim ersten Überfall hatte sie sogar ihre fünfjährige Tochter dabei. Nachdem der Haftrichter die Frau laufen ließ, tauchte sie wenig später erneut mit einem Messer am Schalter auf und forderte Geld.